Um die Beratungs- und Betreuungsarbeit im Landkreis Osnabrück aufrecht zu erhalten, stellten wieder zahlreiche Institutionen und Einrichtungen Anträge auf zusätzliche Finanzhilfen zum Haushaltsjahr 2024. „Wir unterstützen jeden dieser eingegangenen Anträge, weil in jedem dieser Fälle auch tatsächlich die Notwendigkeit besteht,“ ist der sozialpolitische Sprecher der SPD/UWG-Gruppe, Helmut Tolsdorf, überzeugt. Schon allein wegen höherer Personalkosten und der hohen Inflationsrate sind höhere Zuschussbeträge erforderlich.
Die Frauenberatungsstelle beispielsweise beantragt insgesamt knapp 75.000 Euro für verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Unterschiedliche Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nutzen die Zuschüsse zur Förderung von Präventionsmaßnahmen an Schulen. Auch der Kinderpflegestützpunkt „Wunderbunt“ benötigt die Zuwendungen, um Beratungs- und Vernetzungsangebote für Familien mit beeinträchtigen Kindern und Jugendlichen durchführen zu können.
„In vielen Fällen wurde an die Stadt Osnabrück ebenfalls ähnlich lautende Anträge gestellt, die bereits vom Rat der Stadt in gleicher Höhe beschlossen worden sind,“ erläutert Jutta Olbricht, Mitglied im Sozialausschuss und stellvertretende Vorsitzende der SPD/UWG-Gruppe. „Und da auch die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises diese Beratungs- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, werben wir dafür, dass die jeweils beantragten Fördersummen auch so vom Kreistag im März verabschiedet werden.“